
Fischereiordnung
Catch and Release!
Keine Entnahme!
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Fischreibeginn bzw. Fischreiende:
Ab Eisfrei werden des Teiches bis zum Einfrieren
Tageskartenfischen ist nur mit Reservierung möglich ( Nachtfischen ist nach Absprache auch möglich).
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Rutenlimit:
Pro Karteninhaber sind zwei Angelruten mit je einem Einfachhaken erlaubt.
Für Karpfenfischer ist eine zusätzliche "Spodrute" bzw. "Markerrute" erlaubt!
ACHTUNG!
Die Verwendung einer Abhakmatte mit Seitenwänden, eines Karpfenkeschers oder Raubfischkeschers (beides der Größe des Zielfisches angepasst), eines Karpfensackes sowie die Verwendung eines Wunddesinfektionssprays ist Pflicht!
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Krebse dürfen nicht entnommen werden!
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Fische, die wegen eines Fotos gehältert werden (auf die Verwendung eines Karpfensackes wird ausdrücklich hingewiesen!), sind immer durch einen Anruf oder SMS, einem Aufsichtsorgan zu melden!
Diese Fische sind jedoch bis spätestens 8:00 Uhr in der Früh zu fotografieren und unverzüglich zurückzusetzen!
Rekordfische für die Jahreswertung müssen von einem Aufsichtsorgan gewogen werden. Der Gewinner erhält im Folgejahr eine Jahreskarte oder einen 10er Block.
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Beim Karpfenfischen ist ein Micro Widerhaken oder Schonhaken Pflicht!
Fische sind schonend zu behandeln und immer feucht zu halten!
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Ansitzangeln auf Raubfische mit toten Köderfisch ist ausschließlich für Jahreskarteninhaber erlaubt. Raubfischen für Tageskartenfischer ausschließlich Spinnfischen mit Kunstköder.
Vorfach aushängen und Haken wenn möglich über Kiemendeckel entfernen!
Raubfische sind unverzüglich zurücksetzen!
Raubfischen von 01.02 bis 31.05 verboten.​
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Beim Verlassen des Angelplatzes sind die Ruten einzuholen. (Ausnahme: Funkbissanzeiger inkl. Receiver mit ausreichender Reichweite)
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Verboten ist:​
â–¶ Die Verwendung von geflochtenen Schnüren als Hauptschnur! (Feederfischen oder Raubfischen!)
â–¶ Die Verwendung von lebenden Wirbeltieren als Köder!
â–¶ Die Verwendung von Köderfischen aus anderen Teichen oder Gewässern.
â–¶ Das Fischen im gekennzeichneten Schongebiet.
â–¶ Das Befahren des Teiches mit Booten(ausgenommen Futterboot) oder ähnlichen Fahrzeugen!
â–¶ Das Baden im Teich.
â–¶ Eisruten dürfen ausschließlich für den Fang von Köderfischen verwendet werden.
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Erlaubte Schnurstärken:
Karpfenfischen: ab 0,28 mm
Raubfischen: ab 0,35 mm
Auf die Sauberkeit und Reinhaltung der Ufer und des Teiches wird ausdrücklich hingewiesen!
Anfallender Müll ist selbst mitzunehmen und nicht am Teich zu entsorgen!
Für Unfälle jeglicher Art übernehmen wir keine Haftung!
Kontrollen werden laufend von Aufsichtsorganen durchgeführt!
Bei Verstößen ist jedes Aufsichtsorgan berechtigt, die Fischerkarte abzunehmen!
Mit dem dauerhaften Entzug der Fischerkarte ist zu rechnen!
Aufsichtsorgane:
HOFER Erich - 0650 310 58 98
HOFER Manuel - 0660 688 28 98
Leeb Roman - 0664 437 52 52
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