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Fischereiordnung

Catch and Release!
Keine Entnahme!
  1. Fischreibeginn bzw. Fischreiende:
    Ab Eisfrei werden des Teiches bis zum Einfrieren

    Die generelle Erlaubnis zum Nachtfischen ist bis auf Widerruf erteilt!

     

  2. Rutenlimit:
    Pro Karteninhaber sind zwei Angelruten mit je einem Einfachhaken erlaubt.
    Für Karpfenfischer ist eine zusätzliche "Spodru
    te" bzw. "Markerrute" erlaubt!

    ACHTUNG!
    Die Verwendung einer Abhakmatte mit Seitenwänden, eines Karpfenkeschers oder Raubfischkeschers (beides der Größe des Zielfisches angepasst), eines Karpfensackes sowie die Verwendung eines Wunddesinfektionssprays ist Pflicht!
     

  3. Krebse dürfen nicht entnommen werden!
     

  4. Fische, die wegen eines Fotos gehältert werden (auf die Verwendung eines Karpfensackes wird ausdrücklich hingewiesen!), sind immer durch einen Anruf, SMS oder Mobilbox, einem Aufsichtsorgan zu melden!
    Diese Fische sind jedoch bis spätestens 8:00 Uhr in der Früh zu fotografieren und unverzüglich zurückzusetzen!


    Beim Karpfenfischen ist ein Micro Widerhaken oder Schonhaken Pflicht!

    Fische sind schonend zu behandeln und immer feucht zu halten!
     

  5. Bei der Verwendung eines Köderfisches beim Raubfischangeln ist nur ein Einzelhaken erlaubt!
    Vorfach aushängen und Haken wenn möglich über Kiemendeckel entfernen!
    Raubfische schnell zurücksetzen!

    Wird mit einem Köderfisch auf Grund geangelt, ist die Verwendung eines elektronischen Bissanzeigers Pflicht!

     

  6. Beim Verlassen des Angelplatzes sind die Ruten einzuholen. (Ausnahme: Funkbissanzeiger inkl. Receiver mit ausreichender Reichweite)
     

  7. Verboten ist:​
    â–¶ Die Verwendung von geflochtenen Schnüren als Hauptschnur! (Ausnahme Erwachsene Wettkampffischer beim Feederfischen!)
    â–¶ Die Verwendung von lebenden Wirbeltieren als Köder!
    â–¶ Die Verwendung von Köderfischen aus anderen Teichen oder Gewässern.
    â–¶ Das Fischen im gekennzeichneten Schongebiet.
    â–¶ Das Befahren des Teiches mit Booten oder ähnlichen Fahrzeugen!
    â–¶ Das Baden im Teich.
    â–¶ Eisruten dürfen ausschließlich für den Fang von Köderfischen verwendet werden.

     

  8. Erlaubte Schnurstärken
    Karpfenfischen: ab 0,28 mm 
    Hechtfischen: ab 0,35 mm


    Auf die Sauberkeit und Reinhaltung der Ufer und des Teiches wird ausdrücklich hingewiesen!
    Anfallender Müll ist selbst mitzunehmen u
    nd nicht am Teich zu entsorgen!

    Für Unfälle jeglicher Art übernehmen wir keine Haftung!


    Kontrollen werden laufend von Aufsichtsorganen durchgeführt!

    Bei Verstößen ist jedes Aufsichtsorgan berechtigt, die Jahreskarte abzunehmen!
    Mit dem dauerhaften Entzug der Jahreskarte ist zu rechnen!



    Aufsichtsorgane:

    HOFER Erich - 0650 310 58 98
    HOFER Manuel - 0660 688 28 98

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